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Wir wünschen Ihnen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2012, gleichzeitig verabschieden wir uns von unseren juristischen Inhalten. Wir sagen unseren tausenden Besuchern pro Tag vielen Dank für das entgegengesetzte Vertrauen.

In den nächsten Tagen werden alle Gesetze, Urteile und Kommentare von recht-in.de entfernt, da die Kooperation mit der Salomonia-Datenbank beendet wurde.

Wir konzentrieren uns in Zukunft auf unsere Foren, sowie auf die Suche nach dem richtigen Anwalt, Übersetzer oder anderen Firmen, um Ihr Problem zu lösen. Wir wollen somit in Zukunft vor allem den Kontakt zwischen Fachleuten aus dem juristischen Bereich und den Rechtssuchenden herstellen, sowie einen Austausch über juristische Probleme unter Verbrauchern in unseren Foren bieten. recht-in.de soll dabei weiterhin, dank kostenpflichtiger Einträge der Fachleute in unserem Brachenbuch und Werbeeinblendungen, kostenlos bleiben.


Rechtsbeihilfe




Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe

Beratungshilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine Prozessführung vor Gericht nicht oder nur teilweise aufbringen können, ist es mögliche beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen.

Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt. Die Beantragung der Beratungshilfe kann auch durch den Anwalt übernommen werden.

Bevor Sie einen Anwalt aufsuchen, sollten Sie sich erkundigen, inwieweit bei Ihrem örtlichen Amtsgericht nicht die Möglichkeit zu einer kostenlosen Beratung besteht. Bei vielen Amtsgerichten wird die Rechtsberatung im Turnus durch Rechtsanwälte an einem Nachmittag in der Woche durchgeführt. Bitte vergessen Sie nicht, Unterlagen über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse mitzubringen, da Sie diese glaubhaft machen müssen.


Prozesskostenhilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine Prozessführung vor Gericht nicht oder nur teilweise aufbringen können, ist es möglich bei Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen. Prozesskostenhilfe bekommen Sie dann, wenn Sie einen Prozess beabsichtigen, der Aussicht auf Erfolg hat oder wenn Sie sich in einem Prozess zur Wehr setzen und dies Aussicht auf Erfolg haben könnte. 

Bei der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe legt das Gericht wegen der Erfolgsaussichten keine allzu strengen Maßstäbe an. Es reicht aus, wenn Sie den Prozess mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gewinnen können (51%ige Gewinnchance). Das ist normalerweise immer schon dann der Fall, wenn Sie Ihren Anspruch ordentlich und schlüssig vorgetragen und für alle notwendigen Tatsachen Beweise vorbringen können.

Es kann sein, dass Sie Prozesskostenhilfe nur unter der Auflage gewährt bekommen, den vom Staat bevorschussten Betrag ganz oder teilweise in Raten zurückzuzahlen. Sie sind maximal verpflichtetet 48 Monatsraten zurückzuzahlen, so dass einerseits für Sie nicht unendlich hohe Kosten anfallen können, anderseits die Rückzahlung der Kosten sehr weit gestreckt ist. Geht Ihr Prozess durch mehrere Instanzen, müssen Sie für jede Instanz gesondert Prozesskostenhilfe beantragen. Trotzdem müssen Sie insgesamt maximal nur 48 Raten zurückzahlen. 

Wenn sich an Ihren Vermögensverhältnissen nachträglich etwas ändert, kann das Gericht den Prozesskostenhilfe-Beschluss abändern. Kommen Sie durch eine Erbschaft oder ähnlichen plötzlich an Geld, kann die Prozesskostenhilfe aufgehoben werden. Verschlechtert sich Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse, kann das Gericht Ihnen geringere Raten auferlegen oder Ihnen die Raten ganz erlassen.



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