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Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe
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| Beratungshilfe |
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
die erforderlichen Mittel für eine Prozessführung vor Gericht
nicht oder nur teilweise aufbringen können, ist es mögliche beim
Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen.
Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie
die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt. Die Beantragung
der Beratungshilfe kann auch durch den Anwalt übernommen werden.
Bevor Sie einen Anwalt aufsuchen, sollten Sie sich erkundigen,
inwieweit bei Ihrem örtlichen Amtsgericht nicht die Möglichkeit zu
einer kostenlosen Beratung besteht. Bei vielen Amtsgerichten wird
die Rechtsberatung im Turnus durch Rechtsanwälte an einem
Nachmittag in der Woche durchgeführt. Bitte vergessen Sie nicht,
Unterlagen über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse
mitzubringen, da Sie diese glaubhaft machen müssen. |
Prozesskostenhilfe
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Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
die erforderlichen Mittel für eine Prozessführung vor Gericht
nicht oder nur teilweise aufbringen können, ist es möglich bei
Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen. Prozesskostenhilfe
bekommen Sie dann, wenn Sie einen Prozess beabsichtigen, der
Aussicht auf Erfolg hat oder wenn Sie sich in einem Prozess zur Wehr
setzen und dies Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Bei der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe legt das Gericht
wegen der Erfolgsaussichten keine allzu strengen Maßstäbe an. Es
reicht aus, wenn Sie den Prozess mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit gewinnen können (51%ige Gewinnchance). Das ist
normalerweise immer schon dann der Fall, wenn Sie Ihren Anspruch
ordentlich und schlüssig vorgetragen und für alle notwendigen
Tatsachen Beweise vorbringen können.
Es kann sein, dass Sie Prozesskostenhilfe nur unter der Auflage gewährt
bekommen, den vom Staat bevorschussten Betrag ganz oder teilweise in
Raten zurückzuzahlen. Sie sind maximal verpflichtetet 48
Monatsraten zurückzuzahlen, so dass einerseits für Sie nicht
unendlich hohe Kosten anfallen können, anderseits die Rückzahlung
der Kosten sehr weit gestreckt ist. Geht Ihr Prozess durch mehrere
Instanzen, müssen Sie für jede Instanz gesondert
Prozesskostenhilfe beantragen. Trotzdem müssen Sie insgesamt
maximal nur 48 Raten zurückzahlen.
Wenn sich an Ihren Vermögensverhältnissen nachträglich etwas ändert,
kann das Gericht den Prozesskostenhilfe-Beschluss abändern. Kommen
Sie durch eine Erbschaft oder ähnlichen plötzlich an Geld, kann
die Prozesskostenhilfe aufgehoben werden. Verschlechtert sich Ihre
Einkommens- und Vermögensverhältnisse, kann das Gericht Ihnen
geringere Raten auferlegen oder Ihnen die Raten ganz erlassen.
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